Immaterielles Kulturerbe

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Fastnacht als immaterielles Kulturerbe

Fasnacht als immaterielles Kulturerbe
Fasnacht als immaterielles Kulturerbe

In Bezug auf die Fasnacht bedeutet immaterielles Kulturerbe alles das, was nicht in Form von Artefakten gezeigt werden kann. Vielmehr handelt es sich dabei um die Lebendigen Ausdrucksformen eines Brauchs die unmittelbar auf menschlichem Wissen und Können begründet sind. Für die Brauchausübende Gemeinschaft ist dabei besonders die identitätsstiftende Komponente von Bedeutung.

Lebendigkeit heißt in diesem Zusammenhang, laut UNESCO, auch die kreative Weiterentwicklung des Brauchs und seiner Gestaltungsformen, freier Zugang zu der Tradition sowie eine Einbindung der gesamten Gemeinschaft.

Die schwäbisch-alemannische Fasnacht erfüllt diese Kriterien und wurde darum von der UNESCO in die Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen.

Die Fasnacht besitzt einen reichen Überlieferungsbestand und eine große Formenvielfalt die von breiten Bevölkerungskreisen aktiv gelebt und gepflegt wird. Dazu gehören u.a. Tänze, Musik, Masken, Kostüme, Narrenattribute, Aufführungen, Umzüge und Bräuche.

Seit dem 13. Jahrhundert galt die Fasnacht als Schwellenfest am Vorabend der österlichen Fastenzeit die mit dem Aschermittwoch endet. Anfangs wurde bei Ess- und Trinkgelagen tierische Produkte wie Fleisch, Milch oder Eier aufgebraucht, die sonst in der nachfolgenden abstinenten Zeit verdorben wären. Das Fest wurde immer mehr ausgestaltet und neben Musik, Tanz und theatralischen Elementen kam die Maskierung und Verkleidung hinzu. Teufelsgestalten und der Narr waren zentrale Figuren des Mummenschanz. Sie prägen auch die heutigen Fasnachtsbräuche.

In der schwäbisch-alemannischen Fastnacht leben teilweise Jahrhundertealte Traditionen fort. Darüber hinaus bildet sie bis heute ein wichtiges Element lokaler, regionaler und gesamteuropäischer Identität.

immateriellekultur_gDurch ein Expertenkomitee bei der Deutschen UNESCO-Kommission wurde nach eingehender fachlicher Evaluierung eine Auswahlempfehlung getroffen. 2014 wurden die 27 empfohlenen Einträge  durch  die  Kultusministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für  Kultur und Medien angenommen. Seither ist die Fasnacht Bestandteil des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes.

 

Die Schwäbisch-Alemannische Fasnacht soll darüber hinaus UNESCO-Weltkulturerbe werden. Eine Aufnahme ins Weltkulturerbe hätte für die Fasnacht u.a. folgende Vorteile:

– die Förderung des Bewusstseins für das immaterielle Kulturerbe Fasnacht und der Wertschätzung auf nationaler und internationale Ebene

– die Sicherung der historischen Kontinuität der Fasnachtsbräuche als „immaterielles Kulturerbe der Menschheit“

– Förderung der internationalen Zusammenarbeit und des Austauschs, bei gleichzeitiger finanzieller Untersützung dieser Vorhaben

 

 

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